Die Pflegereform 2022

Die Pflegereform 2022 enthält eine Vielzahl an unterschiedlichen Veränderungen, welche unterschiedliche Bereiche im Pflege- und Gesundheitsbereich betreffen. Folgend sind die wichtigsten Punkte des GVWG aufgelistet. Wir gehen in den kommenden Blog-Posts auf weitere Details ein.

1. Seit dem 1. September 2022 können nur noch Pflegeeinrichtungen mit der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung abrechnen, wenn sie ihre Pflegekräfte Tarifkonform bezahlen. 

2. Die Bezahlung nach Tarif, wird hierbei vollständig refinanziert. Einrichtungen die nicht Tarifverbunden sind, können eine Refinanzierung bis zu einer Höhe von 10 Prozent über dem Durchschnitt der regionalen Tariflöhne, erhalten.  

3. Um Pflegebedürftige vor einer Überforderung von steigenden Pflegekosten zu schützen, zahlt die Pflegeversicherung seit dem 01.01.2022 zusätzlich zu dem Pflegegeld entsprechend des Pfelgegrades, einen Zuschlag. Dieser Zuschlag beträgt im ersten Jahr einer stationären Pfelge 5 % des pflegebedingten Eigentanteils, im zweiten Jahr 25 %, im dritten Jahr 45 % und danach 70 %. 

4. In der ambulanten Pflege wurden die Sachleistungen um 5 % erhöht. 

5. Pflegefachkräfte dürfen nun mehr entscheiden. Die Auswahl von richtigen Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln wird den Pflegefachkräften überlassen. 

6. Es gibt nun eine Kurzzeitpflege im Krankenhaus in Form einer zehntägigen Übergangspflege. 

7. Ab 01.07.2023 wird es bundeseinheitliche Personalanhaltszahlen geben, welche eine zusätzliche Einstellung von Personal ermöglicht. 

Dies sind die wichtigsten Änderungen des GVWG‘s, welche sich außerdem maßgeblich auf die pflegebedürftige Person auswirken. 

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Michael Picco

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