Die Pflegebedürftigkeit eines geliebten Menschen kann eine enorme physische und emotionale Belastung darstellen. Oftmals denken Menschen, dass sie nur dann Pflegegeld in Anspruch nehmen können, wenn eine Pflegeperson zur Verfügung steht. In diesem Artikel erfahren Sie, dass es auch Möglichkeiten gibt, Pflegegeld zu erhalten, wenn keine ständige Pflegeperson vorhanden ist.
Pflegegeld: Eine kurze Einführung
Pflegegeld ist eine finanzielle Unterstützung, die in Deutschland Pflegebedürftigen zusteht, um ihre häusliche Pflege zu erleichtern. Es soll sicherstellen, dass Menschen mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen die notwendige Pflege und Betreuung erhalten, um ein würdevolles Leben in ihren eigenen vier Wänden führen zu können.
Die Rolle der Pflegeperson
Normalerweise wird Pflegegeld auf Grundlage des Pflegegrads und der Pflegesituation bewilligt. Dabei spielt die Pflegeperson eine entscheidende Rolle. Diese Pflegeperson kann ein Familienmitglied, ein Freund oder auch ein professioneller Pfleger sein. Sie ist dafür verantwortlich, die Pflegebedürftigen im Alltag zu unterstützen.
Pflegegeld ohne Pflegeperson – Geht das?
Ja, es ist möglich, Pflegegeld zu erhalten, selbst wenn keine ständige Pflegeperson vorhanden ist. Dies ist besonders relevant für Menschen, die alleine leben oder deren Familienangehörige nicht in der Nähe wohnen.
Um Pflegegeld zu erhalten müssen Pflegebedürftige gewährleisten, dass mit dem Pflegegeld im erforderlichen Umfang die erforderlichen körperbezogenen Pflegemaßnahmen und pflegerischen Betreuungsmaßnahmen sowie Hilfen bei der Haushaltsführung in geeigneter Weise sichergestellt werden
Nicht das Vorhandensein einer Pflegeperson ist die Grundlage für die Zahlung von Pflegegeld, sondern das Nachweisen der eigenen Sicherstellung der Pflege. Dies kann beispielsweise durch den Bericht des Beratungsbesuches nach § 37 SGB XI durchgeführt von einem Pflegedienst oder durch ein Gutachten des Medizinischen Dienst erfolgen. Rufen Sie hierfür einfach Ihren nächstgelegenen Pflegedienst an oder vereinbaren Sie mit uns ein telefonisches Beratungsgespräch, in welchem wir die Vorgehensweise gerne weiter mit Ihnen besprechen.
Fazit
Pflegegeld steht Pflegebedürftigen in Deutschland zur Verfügung, unabhängig davon, ob eine ständige Pflegeperson im Haushalt lebt oder nicht. Ausschlaggebend ist viel mehr die Sicherstellung der Versorgung.
Wenn Sie weitere Informationen oder Beratung zu diesem Thema benötigen, steht Ihnen unser Team von meinpflegeberater.de gerne zur Verfügung. Denn Ihre Pflegebedürftigkeit darf kein Hindernis für ein erfülltes Leben sein.
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Bitte beachten Sie, dass es wichtig ist, aktuelle Informationen zur Pflegegesetzgebung und -praxis zu berücksichtigen, da sich diese im Laufe der Zeit ändern können.