Der Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach, hat im Mai 2022 eine Regierungskommision zur Erarbeitung eines Krankenhauskonzepts, zur Überwindung der Fallpauschalen (DRG‘s) eingesetzt. Besonderheit dieser Kommision war und ist, dass diese rein aus Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern zusammengesetzt ist und diese in ihrer Entscheidung frei von jeglichen Einwänden der Politik waren und sind.
Heute am 06.12.2022 hat eben diese Regierungskommision ihr Krankenhauskonzept vorgelegt. Dieses besteht im wesentlichen aus 3 Kernpunkten, welche als Änderungswürdig herausgearbeitet wurden und damit das Krankenhauswesen in Deutschland grundlegend verändern würden.
1. Vergütung von Vorhalteleistungen
Bisher wurden im System der DRG‘s, kurz gesagt, nur durchführte medizinische Maßnahmen durch eine Pauschale bezahlt. Dies hatte zur Folge, dass für ein Krankenhaus beispielsweise der Anreiz geschaffen wurde, möglichst viele solcher Leistungen durch zu führen und dabei möglichst wenig Einsatz (Personal und Maschine) ein zu setzen.
Dies soll nun durch die Einführung von Vorhalteleistungen, geändert werden. Die Kommision sprach in ihrer Vorstellung von prozentualen Anteilen von 40% – 60% welche ein Krankenhaus allein für die Vorhaltung einer Leistung, bekommen soll.
2. Definition von Krankenhaus-Versorgungsstufen (Leveln)
Die Krankenhausstrukturen in Deutschland sind historisch gewachsen. Jede Krankenhaus hat viele unterschiedliche Fachabteilungen und bietet darin unterschiedliche Leistungen an. Zukünftig sollen alle Krankenhäuser in Deutschland in 3 „Level“ eingeordnet werden.
- Grundversorgung – medizinisch und pflegerische Basisversorgung, zum Beispiel grundlegende chirurgische Eingriffe und Notfälle.
- Regel- und Schwerpunktversorgung – Krankenhäuser, die im Vergleich zur Grundversorgung noch weitere Leistungen anbieten.
- Maximalversorgung – zum Beispiel Universitätskliniken.
Jedes Level soll dabei einheitliche Mindesvoraussetzungen bekommen. Damit würden erstmals einheitliche Standards (Apparatur, räumlich und personell) gelten.
Eine besondere Bedeutung bekämen hierbei die Krankenhäuser des Levels 1 „Grundversorgung“. Diese sollen flächendeckend und wohnortnah sein. Darunter werden sie in Krankenhäuser unterteilt, welche eine Notfallversorgung sicherstellen (Level I n) und Krankenhäuser, welche die integrierte ambulant / stationäre Versorgung anbietet (Level I i). Eine übergreifende Zusammenarbeit zwischen niedergelassenen Ärzten und dem Krankenhaus der Grundversorgung, soll zukünftig auch besser greifen.
3. Einführung von definierten Leistungsgruppen
Zukünftig sollen die bisherigen Aufteilungen eines Krankenhauses in die Fachabteilung bspw. „Innere Medizin“ abgelöst werden und in genauere Leistungsgruppen wie bspw. „Kardiologie“ geändert werden. Hier sollen Behandlungen nur noch abgerechnet werden können, wenn die darin enthaltenen Mindeststandards (Personell und Apparatur) vorgehalten werden.
Meinung:
Unserer Meinung nach, würde eine Änderung unserer Krankenhausstruktur, in eine solche Struktur, einiges an Verbesserungen bringen und viele Problem, wie den Pflegefachkräftemangel – aber auch das Problem der körperlichen Belastung von Pflegekräften im Alter – durch den Wechsel bspw. In einer andere Art der Versorgung, lösen und angehen.
Autor: R.K.