Pflegefachkräfte bekommen mehr Kompetenzen

Pflegefachkräfte dürfen seit 01.01.2022 Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel nach §40 Abs. 6 S. 6 SGB V selbst empfehlen. Patientinnen und Patienten benötigen daher keine Verordnungen

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