Pflegefachkräfte bekommen mehr Kompetenzen

Pflegefachkräfte dürfen seit 01.01.2022 Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel nach §40 Abs. 6 S. 6 SGB V selbst empfehlen. Patientinnen und Patienten benötigen daher keine Verordnungen
Pflegefachkräfte dürfen seit 01.01.2022 Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel nach §40 Abs. 6 S. 6 SGB V selbst empfehlen. Patientinnen und Patienten benötigen daher keine Verordnungen